Interesting Strafprozessordnung (StPO)

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Jaiden Vlone

Senior administrator
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Strafprozessordnung (StPO)​

§1 Allgemeine Bestimmungen​

Behörden gemäß StPO:
  • GOV (Government | Bundesbehörde)
  • FIB (Federal Investigation Bureau | Bundesbehörde)
  • CPD (Central Police Department)
  • Army (Nationalgarde)
  • MD (Medical Department)

  • Beamte dieser Behörden gelten als Amtsträger.
  • Staatliche Einrichtungen: Regierungsgebäude, Polizeistationen, Krankenhäuser, Army Base
  • Die männliche Form wird aus Vereinfachung verwendet, umfasst aber alle Geschlechter.




§2 Beweispflicht​

  • Beweise müssen:
    • Für Staatsanwälte & Anwälte zugänglich sein.
    • Von der Justiz auf Gültigkeit überprüft werden.
    • Exekutivbeamte dürfen sie nicht selbst auswerten.




§3 Strafmaß & Anrechnung​

  • Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten".
  • Bußgelder & Haftstrafen werden durch die Staatsanwaltschaft festgelegt.
  • Maximales Bußgeld: 10.000 $.
  • Nicht bezahlbares Bußgeld = Haftstrafe (pro 2.000 $ = 1 Hafteinheit).





§4 Vorladungen & Ermittlungsverfahren​

  • Zeugen & Beschuldigte müssen einer Vorladung folgen.
  • Wer nicht erscheint, kann zwangsweise vorgeführt werden.
  • Nichtbefolgung = Behinderung der Ermittlungen (strafbar).




§5 Anwaltszulassungen für Leader staatlicher Organisationen​

  • Leader & Stellvertreter (FIB, CPD,, NG, GOV, MD) erhalten eine Anwaltslizenz ohne Prüfung.
  • Lizenz dient nur zum Freikauf auf Kaution, nicht für Anwaltstätigkeiten.
  • Kautionszahlung muss vorher mit der Justiz abgesprochen werden.




§6 Umgang mit Beschuldigten​

  • Rechte dürfen nur gesetzlich & verhältnismäßig eingeschränkt werden.
  • Ermittlungen müssen zügig erfolgen.
  • Staatsanwälte können Ermittlungen jederzeit übernehmen.




§7-§11 Befugnisse der Exekutivbehörden​

  • Regierung: Erlaubt max. 7 Kontrollen pro Woche (max. 2 pro Fraktion).
  • USS: Schutz von Regierungsbeamten & Objekten, Teilnahme an Ermittlungen mit Genehmigung.
  • FIB: Kann "Ortungs-Wanteds" für dringende Fälle ausstellen. Haftbefehle benötigen schriftlichen Beschluss.
  • Army: Darf nur mit Erlaubnis das Fort Gelände verlassen. Spezialabteilung kann patrouillieren.
  • CPD: Dürfen ebenfalls "Ortungs-Wanteds" vergeben & benötigen für Haftbefehle einen Beschluss.




§12 Festsetzung von Verdächtigen​

  • Max. 25 Minuten, um eine Person zu inhaftieren.
  • Bis zu 120 Minuten, wenn die Person einen Anwalt verlangt.
  • Wanted ab 3 Sternen = Exekutive darf Privatgelände betreten.




§13 Identitätsfeststellungen & Durchsuchungen​

  • Beamte dürfen jederzeit Identitätskontrollen durchführen.
  • Durchsuchungen von Personen & Fahrzeugen nur bei dringendem Tatverdacht.
  • Zutritt zu staatlichen Gebäuden kann Kontrollen erfordern.




§14 Checkpoints & Verkehrskontrollen​

  • Beamte dürfen jederzeit Checkpoints einrichten.
  • Alle Fahrzeuge & Insassen dürfen kontrolliert werden.




§15 Anzeigen & Ermittlungen​

  • Straftaten müssen von Geschädigten oder Behörden angezeigt werden.
  • Anzeige kann mündlich oder schriftlich erstattet werden.




§16 Platzverweise & Sperrzonen​

  • Beamte dürfen Platzverweise erteilen (max. 12 Stunden).
  • Sperrzonen müssen öffentlich bekanntgegeben werden.




§17 Verjährung & Löschung von Vorstrafen​

  • Straftaten verjähren nach 7 Tagen.
  • Das Strafregister wird alle 7 Tage automatisch gelöscht.
  • Strafakte kann nur per richterlichem Beschluss gelöscht werden.




§18 Entfällt​






§19 Verdeckte Ermittler​

  • Nur FIB & Justiz dürfen Undercover-Ermittler einsetzen.
  • Identität muss bei Polizeikontrollen aufgedeckt werden.
  • Verdeckte Ermittlungen enden automatisch nach Abschluss des Falls.




§20 Entschädigungen​

  • Entschädigungen für falsche Verhaftungen: 5.000 $ pro Hafteinheit.




§21 Untersuchungshaft​

  • Nur mit schriftlichem Haftbefehl.
  • Maximale Dauer: 25 Minuten.




§22 Beschlagnahmung & Sicherstellung​

  • Beweismittel müssen dokumentiert & sicher verwahrt werden.




§23-§25 Rechte der Beschuldigten & Zeugen​

  • Rechtsanwalt darf in jeder Phase der Verhandlung hinzugezogen werden.
  • Jeder Bürger kann Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte einreichen.
  • Zeugen sind verpflichtet, bei Gerichtsverfahren auszusagen.
  • Zeugen & Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte) haben ein Aussageverweigerungsrecht.




§26 Gerichtsverfahren & Revisionen​

  • Urteile können innerhalb von 3 Tagen angefochten werden.
  • Revisionen sind nur bei formellen oder rechtlichen Fehlern möglich.
  • Verhandlung beginnt mit Anklage, Beweisaufnahme & Zeugenvernehmung.
  • Gericht zieht sich nach Plädoyers zur Beratung zurück.
  • Urteil wird im Namen des Volkes verkündet.




§27 Gerichtliche Abläufe​

  • Gerichte sind öffentlich, außer bei Schutz von Minderjährigen oder Zeugen.
  • Richter hat das Hausrecht & kann Störer entfernen.
  • Höhere Beamte können außerhalb des Gerichts vernommen werden.
 
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