Allgemeine Bestimmungen
§1 Definitionen von Personen und Institutionen
Zu den staatlichen Behörden im Sinne des Staatsverfassungsgesetzes gehören:- GOV (Government | Bundesbehörde)
- FIB (Federal Investigation Bureau < Bundesbehörde)
- CPD (Central Police Department)
- Army (Nationalgarde)
- MD (Medical Department)
Staatliche Einrichtungen umfassen:
- Regierungsgebäude
- Polizeistationen
- Krankenhäuser
- Army Gelände
§2 Gesetzeshierarchie
Die Gesetze des Staates San Andreas folgen einer festen Rangordnung:- Staatsverfassungsgesetz (SVerfG) – Verfassungsgrundlage
- Strafprozessordnung (StPO)
- Strafgesetzbuch (StGB) / Waffengesetz (WaffG)
- Beamtendienstgesetz (BDG) /
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§3 Rangordnung der Behörden im Notfall
Im Falle eines Notstands gilt folgende Priorität:- Gouverneur
- Army (NG)
- Justizbehörden
- Regierung (GOV) / FIB
- CPD (Zentrale Polizei)
- MD (Notfalldienste)
- Sonstige Behörden und Organisationen
§4 Vereidigung von Beamten
Jeder Beamte muss bei seiner Ernennung einen Eid ablegen:"Ich schwöre, meine Kraft dem Wohl des Volkes von San Andreas zu widmen, Schaden von ihm abzuwenden, die Gesetze und die Verfassung des Staates zu wahren und zu verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben."
Der Eid gilt automatisch mit der Einstellung als abgelegt.
Grundgesetz
Artikel 1 – Persönlichkeitsrechte
- Die Würde jedes Menschen ist unantastbar und wird durch die staatliche Gewalt geschützt.
- Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich und genießen die gleichen Rechte.
- Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die Verfassung verstößt.
- Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit sind garantiert und dürfen nur durch Gesetze eingeschränkt werden.
- Niemand darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion, politischer Anschauung oder einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Jeder hat das Recht über die Verwendung seines Bildes zu bestimmen; Veröffentlichungen bedürfen einer Einwilligung.
- Glaubensfreiheit und Religionsausübung sind gewährleistet.
- Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht – Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet werden, sofern keine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Artikel 2 – Meinungs- und Pressefreiheit
- Jeder darf seine Meinung frei äußern und verbreiten.
- Die Pressefreiheit sowie die ungehinderte Informationsbeschaffung sind gewährleistet.
- Zensur findet nicht statt, jedoch müssen Meinungsäußerungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze bleiben.
- Aufrufe zu Gewalt oder Hass sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
- Der Staat kann angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede und Fehlinformationen ergreifen.
Artikel 3 – Versammlungsfreiheit
- Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- Öffentliche Versammlungen können durch Gesetze geregelt oder eingeschränkt werden.
- Spontane Versammlungen vor Dienststellen von LSPD, SAHP, FIB oder NG sind untersagt und werden aufgelöst.
- Demonstrationen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder Straftaten begünstigen, können durch Behörden beendet werden.
Artikel 4 – Berufsfreiheit
- Alle Bürger haben das Recht, Organisationen, Unternehmen und Vereinigungen zu gründen, sofern sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen.
- Berufswahl, Arbeitsplatz und Ausbildung stehen jedem frei.
Artikel 5 – Schutz der Wohnung
- Die Privatsphäre der Wohnung ist unverletzlich.
- Durchsuchungen dürfen nur mit richterlicher Anordnung oder in Notfällen durch zuständige Behörden erfolgen.
Staatsorganisation
Artikel 6 – Rechtsstaatlichkeit
- San Andreas ist eine demokratische Ordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.
- Bürger haben das Recht auf Widerstand gegen jeden Versuch, die demokratische Ordnung zu untergraben.
- Jeder Bürger ist verpflichtet, Steuern und Abgaben zu zahlen sowie sich über gesetzliche Änderungen selbstständig zu informieren.
Artikel 7 – Gewaltenteilung
- Der Staat teilt sich in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit).
- Richter dürfen keiner politischen Partei angehören.
- Der Gouverneur vertritt sowohl exekutive, legislative als auch judikative Befugnisse, wobei die Unabhängigkeit der Gerichte gewahrt bleiben muss.
- Der Gouverneur ist Oberbefehlshaber der Nationalgarde und kann Behördenleiter suspendieren, wenn ein Verdacht auf Fehlverhalten besteht.
Artikel 8 – Bürgerbegehren und Volksentscheide
- Bürger können Gesetzesänderungen per Volksentscheid anstoßen.
- Ein Bürgerbegehren benötigt mindestens 100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern.
- Nach Prüfung durch den Kongress und den Gouverneur wird das Anliegen öffentlich zur Abstimmung gestellt.
Artikel 9 – Dekrete des Gouverneurs
- Der Gouverneur kann vorübergehende Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die maximal vier Wochen gültig sind.
- Danach müssen diese in Gesetze überführt werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.
Artikel 10 – Parteien und politische Mitbestimmung
- Parteien sind frei zu gründen, müssen aber demokratischen Grundsätzen folgen.
- Parteien, die gegen die demokratische Ordnung arbeiten, können verboten werden.
Artikel 11 – Kongress
- Der Kongress besteht aus den Leitern staatlicher Behörden und berät über Gesetze.
- Gesetzesänderungen erfordern eine 2/3-Mehrheit sowie die Zustimmung des Gouverneurs.
Artikel 12 – Immunität
- Beamte des Kongresses genießen Immunität während ihrer Amtszeit, die durch den Gouverneur aufgehoben werden kann.
Artikel 13 – Rechtsanwälte
- Jeder Bürger kann sich als Rechtsanwalt lizenzieren lassen.
- Verurteilten Straftätern wird die Anwaltslizenz entzogen.